projekte
38 K 5207/21.BDG•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-08-12, 38 K 5207/21.BDG
38 K 5207/21.BDGVerwaltungsgericht12.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-12
Aktenzeichen: 38 K 5207/21.BDG
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0812.38K5207.21BDG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Bundesdisziplinarkammer
Der Beklagte wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.