Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-06-14, 7 L 1452/24.A

7 L 1452/24.AVerwaltungsgericht14.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 7 L 1452/24.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-14

Aktenzeichen: 7 L 1452/24.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0614.7L1452.24A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7 L 1452/24.A

Tenor

Den Antragstellern wird für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe gewährt und Frau Rechtsanwältin F. aus W. beigeordnet.

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der zuständigen Ausländerbehörde des Landrates D. unverzüglich mitzuteilen, dass die Antragsteller nicht abgeschoben werden dürfen bis die Antragsgegnerin über den Asylfolgeantrag der Antragsteller vom 14. Mai 2024 entschieden hat und die Voraussetzungen des § 71 Abs. 5 Satz 3 AsylG vorliegen.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 4248/24.A wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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