Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-06-06, 9 K 8472/23

9 K 8472/23Verwaltungsgericht06.06.2024

Regest

Zur Gewährung von Überbrückungshilfe IV zugunsten einer Tochtergesellschaft eines schweizerischen Mutterkonzerns und einer weiteren Tochtergesellschaft in einem anderen Bundesland

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 9 K 8472/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-06

Aktenzeichen: 9 K 8472/23

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0606.9K8472.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: EUV 651/2014 Anhang I Art 3; AEUV Art 107; GG Art 3 Abs 1; BHO § 53

Leitsätze

Zur Gewährung von Überbrückungshilfe IV zugunsten einer Tochtergesellschaft eines schweizerischen Mutterkonzerns und einer weiteren Tochtergesellschaft in einem anderen Bundesland

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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