Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-06-06, 3 L 84/24

3 L 84/24Verwaltungsgericht06.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 3 L 84/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-06

Aktenzeichen: 3 L 84/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0606.3L84.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 9359/23 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 28. November 2023 wird hinsichtlich der Ziffer 1 wiederhergestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 25.456,25 Euro festgesetzt.

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