Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-06-05, 24 K 5668/22

24 K 5668/22Verwaltungsgericht05.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 24 K 5668/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-05

Aktenzeichen: 24 K 5668/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0605.24K5668.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Kammer

Normen: AufenthG §§ 25a Abs. 1 Nr. 5, 5 Abs. 2 Nr. 2

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 17. August 2022 verpflichtet, dem Kläger eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a Abs. 1 AufenthG zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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