Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-05-28, 8 L 413/23

8 L 413/23Verwaltungsgericht28.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 8 L 413/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-28

Aktenzeichen: 8 L 413/23

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0528.8L413.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: ZustAVO NRW § 15 Abs 9; LOGNRW § 5; AufenthG § 71 Abs. 1

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers mit dem Aktenzeichen 8 K 1066/23 wird hinsichtlich der Ziffern 1, 2, 5 und 6 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 17. Januar 2023 wiederhergestellt und hinsichtlich der Ziffern 3, 4 und 7 bis 12 der vorgenannten Ordnungsverfügung angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.