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8 L 413/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-05-28, 8 L 413/23
8 L 413/23Verwaltungsgericht28.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-28
Aktenzeichen: 8 L 413/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0528.8L413.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: ZustAVO NRW § 15 Abs 9; LOGNRW § 5; AufenthG § 71 Abs. 1
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers mit dem Aktenzeichen 8 K 1066/23 wird hinsichtlich der Ziffern 1, 2, 5 und 6 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 17. Januar 2023 wiederhergestellt und hinsichtlich der Ziffern 3, 4 und 7 bis 12 der vorgenannten Ordnungsverfügung angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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