Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-05-27, 22 L 1091/24.A

22 L 1091/24.AVerwaltungsgericht27.05.2024

Regest

§ 30 Abs. 1 Nr. 4 AsylG erfordert keine Kausalität der Vernichtung des Identitätspapiers für eine fehlende Identitätsfeststellung, sondern nur die Eignung der Dokuments zu letzterer

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 22 L 1091/24.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-27

Aktenzeichen: 22 L 1091/24.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0527.22L1091.24A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Kammer

Leitsätze

§ 30 Abs. 1 Nr. 4 AsylG erfordert keine Kausalität der Vernichtung des Identitätspapiers für eine fehlende Identitätsfeststellung, sondern nur die Eignung der Dokuments zu letzterer

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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