Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-05-15, 22 L 764/24.A

22 L 764/24.AVerwaltungsgericht15.05.2024

Regest

Zugänglichkeit des Asylverfahrens in Ungarn für Personen, die dort noch keinen Asylantrag gestellt haben, im Falle ihrer Überstellung nach Ungarn auf der Grundlage der Dublin III-VO. Es lassen sich keine systemischen Schwachstellen des Asylsystems und der Aufnahmebedingungen während des Asylverfahrens und im Falle der Zuerkennung internationalen Schutzes für gesunde, arbeitsfähige Personen in Ungarn feststellen.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 22 L 764/24.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-15

Aktenzeichen: 22 L 764/24.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0515.22L764.24A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22

Normen: § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) AsylG Dublin III-VO

Leitsätze

Zugänglichkeit des Asylverfahrens in Ungarn für Personen, die dort noch keinen Asylantrag gestellt haben, im Falle ihrer Überstellung nach Ungarn auf der Grundlage der Dublin III-VO.

Es lassen sich keine systemischen Schwachstellen des Asylsystems und der Aufnahmebedingungen während des Asylverfahrens und im Falle der Zuerkennung internationalen Schutzes für gesunde, arbeitsfähige Personen in Ungarn feststellen.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.