Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-05-07, 14 L 783/24

14 L 783/24Verwaltungsgericht07.05.2024

Regest

1. Es bestehen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber ausweislich eines Strafurteils einen anderen Verkehrsteilnehmer, der wegen seiner Alkoholisierung eine gefährliche Fahrweise hat, mit einem Baseballschläger zu Boden schlägt und weiter auf den Liegenden einschlägt.2. Im vorliegenden Fall keine Bindungswirkung nach § 3 StVG an das Strafurteil, da sich ihm eine eindeutige Feststellung zur Fahreignung des Antragstellers nicht entnehmen lässt.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 L 783/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-07

Aktenzeichen: 14 L 783/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0507.14L783.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14

Normen: §§ 3, 11 Abs. 3 Ziffer 6b FeV; § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG,; §§ 44, 69 StGB

Leitsätze

  1. Es bestehen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber ausweislich eines Strafurteils einen anderen Verkehrsteilnehmer, der wegen seiner Alkoholisierung eine gefährliche Fahrweise hat, mit einem Baseballschläger zu Boden schlägt und weiter auf den Liegenden einschlägt.2. Im vorliegenden Fall keine Bindungswirkung nach § 3 StVG an das Strafurteil, da sich ihm eine eindeutige Feststellung zur Fahreignung des Antragstellers nicht entnehmen lässt.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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