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15 K 3585/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-04-30, 15 K 3585/23
15 K 3585/23Verwaltungsgericht30.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-30
Aktenzeichen: 15 K 3585/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0430.15K3585.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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