Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-04-08, 8 K 8622/22

8 K 8622/22Verwaltungsgericht08.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 8 K 8622/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-08

Aktenzeichen: 8 K 8622/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0408.8K8622.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürgern.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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