projekte
29 K 566/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-03-25, 29 K 566/24
29 K 566/24Verwaltungsgericht25.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-25
Aktenzeichen: 29 K 566/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0325.29K566.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.