Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-03-22, 16 K 163/23.A

16 K 163/23.AVerwaltungsgericht22.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 16 K 163/23.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-22

Aktenzeichen: 16 K 163/23.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0322.16K163.23A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

  • 1. der Klägerin zu 1. die irakische Staatsangehörigkeitsurkunde mit der Seriennummer N01 herauszugeben,
  • 2. der Klägerin zu 2. die irakische Staatsangehörigkeitsurkunde mit der Seriennummer N02 herauszugeben,
  • 3. dem Kläger zu 3. die irakische ID-Card (Personalausweis) mit der Seriennummer N03 herauszugeben.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

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