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4 K 919/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-03-15, 4 K 919/22
4 K 919/22Verwaltungsgericht15.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-15
Aktenzeichen: 4 K 919/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0315.4K919.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Die Ordnungsverfügung vom 00. Januar 2022 (00/-XX-0000/00) und der Gebührenbescheid vom 00. Januar 2022 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin den Betrag von 193,00 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu erstatten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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