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13 K 7580/22.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-03-11, 13 K 7580/22.A
13 K 7580/22.AVerwaltungsgericht11.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-11
Aktenzeichen: 13 K 7580/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0311.13K7580.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 1 und 3 bis 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 00. September 2022 verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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