Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-02-07, 29 L 3343/23

29 L 3343/23Verwaltungsgericht07.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 L 3343/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-07

Aktenzeichen: 29 L 3343/23

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0207.29L3343.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 29. Kammer

Normen: § 20 Abs 12 Satz 1 IfSG

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 29 K 9316/23 gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 30. November 2023 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsteller tragen 2/3 der Kosten des Verfahrens nach Kopfteilen, der Antragsgegner trägt 1/3 der Kosten.

Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

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