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24 K 5906/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-02-07, 24 K 5906/23
24 K 5906/23Verwaltungsgericht07.02.2024
Bei der Frage der Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes in Aserbaidschan zur Beschaffung eines aserbaidschanischen Nationalpasses bei einem in Deutschland aufgewachsenen aserbaidschanischen Staatsangehörigen ist ein strenger Maßstab anzulegen.
Entscheidungsdatum: 2024-02-07
Aktenzeichen: 24 K 5906/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0207.24K5906.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Kammer
Bei der Frage der Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes in Aserbaidschan zur Beschaffung eines aserbaidschanischen Nationalpasses bei einem in Deutschland aufgewachsenen aserbaidschanischen Staatsangehörigen ist ein strenger Maßstab anzulegen.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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