Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-02-06, 24 I 6/24

24 I 6/24Verwaltungsgericht06.02.2024

Regest

Anforderungen an eine Durchsuchung zur Nachtzeit (hier: nicht dargelegt).

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 24 I 6/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-06

Aktenzeichen: 24 I 6/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0206.24I6.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Kammer

Normen: AufenthG § 50 Abs. 6, 7

Leitsätze

Anforderungen an eine Durchsuchung zur Nachtzeit (hier: nicht dargelegt).

Tenor

Die Durchsuchung der im Allein- oder Mitgewahrsam der Antragsgegner stehenden Wohnung U.-----straße 00, 00000 P. , einschließlich aller Nebengelasse, am 00. G. 2024 zur Tageszeit – frühester Beginn der Maßnahme um 6:00 Uhr, Abschluss der Maßnahme bis spätestens 10:00 Uhr – wird zum Zwecke der Ergreifung des Antragsgegners zu 1. zur Durchführung seiner Abschiebung angeordnet.

Im Übrigen – soweit eine Durchsuchung auch zur Nachtzeit beantragt wurde – wird der Antrag abgelehnt.

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