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7 K 5565/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-02-02, 7 K 5565/21
7 K 5565/21Verwaltungsgericht02.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-02
Aktenzeichen: 7 K 5565/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0202.7K5565.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldner können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vorher in gleicher Höhe Sicherheit geleistet hat.
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