Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-02-02, 7 K 5565/21

7 K 5565/21Verwaltungsgericht02.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 7 K 5565/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-02

Aktenzeichen: 7 K 5565/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0202.7K5565.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldner können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vorher in gleicher Höhe Sicherheit geleistet hat.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.