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28 K 8153/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-01-25, 28 K 8153/21
28 K 8153/21Verwaltungsgericht25.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-25
Aktenzeichen: 28 K 8153/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0125.28K8153.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Normen: § 6 UmwRG
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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