Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-01-11, 20 L 3141/23

20 L 3141/23Verwaltungsgericht11.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 20 L 3141/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-11

Aktenzeichen: 20 L 3141/23

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0111.20L3141.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

Der Verwaltungsrechtsweg wird für unzulässig erklärt.

Der Rechtsstreit wird an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht G. verwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.

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