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18 K 3650/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-12-07, 18 K 3650/23
18 K 3650/23Verwaltungsgericht07.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-07
Aktenzeichen: 18 K 3650/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:1207.18K3650.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.
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