Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-12-06, 15 Nc 18/23

15 Nc 18/23Verwaltungsgericht06.12.2023

Regest

Außerhalb und innerhalb der festgesetzten Ausbildungskapazität stehen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die um die Aufnahme in das 1. Fachsemester des Studiengangs Psychologie (Bachelor) an der Antragsgegnerin zum Wintersemester 2023/2024 nachsuchen, keine unbesetzten Studienplätze zur gerichtlichen Vergabe zur Verfügung.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 15 Nc 18/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-06

Aktenzeichen: 15 Nc 18/23

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:1206.15NC18.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Leitsätze

Außerhalb und innerhalb der festgesetzten Ausbildungskapazität stehen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die um die Aufnahme in das 1. Fachsemester des Studiengangs Psychologie (Bachelor) an der Antragsgegnerin zum Wintersemester 2023/2024 nachsuchen, keine unbesetzten Studienplätze zur gerichtlichen Vergabe zur Verfügung.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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