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8 K 8657/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-11-23, 8 K 8657/22
8 K 8657/22Verwaltungsgericht23.11.2023
1. Die Nacholung des Visumsverfahrens ist einer alleinerziehenden, drittstaatsangehörigen Kindsmutter eines minderjährigen ledigen deutschen Kindes regelmäßig unzumutbar.2. Ausnahmefall, in dem vom Ausweisungsinteresse des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG abzusehen ist.
Entscheidungsdatum: 2023-11-23
Aktenzeichen: 8 K 8657/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:1123.8K8657.22.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: AufenthG § 28 Abs 1 Satz 1 Nr 3; AufenthG § 5 Abs 1 Nr 2; AufenthG § 5 Abs 2; AufenthG § 54 Abs 2 Nr 9
Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin ab dem Datum dieses Teilurteils eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 AufenthG zu erteilen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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