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28 K 7810/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-11-09, 28 K 7810/21
28 K 7810/21Verwaltungsgericht09.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-09
Aktenzeichen: 28 K 7810/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:1109.28K7810.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Soweit das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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