Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-11-07, 14 L 2776/23

14 L 2776/23Verwaltungsgericht07.11.2023

Regest

Eine Begutachtungsananordnung gem. § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV kann im Einzelfall auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Fahrerlaubnisinhaber innerhalb von 16 Monaten 54 nicht eintragungspflichtige Verkehrsverstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs begeht (Hier: bejaht).

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 L 2776/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-07

Aktenzeichen: 14 L 2776/23

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:1107.14L2776.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Leitsätze

Eine Begutachtungsananordnung gem. § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV kann im Einzelfall auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Fahrerlaubnisinhaber innerhalb von 16 Monaten 54 nicht eintragungspflichtige Verkehrsverstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs begeht (Hier: bejaht).

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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