Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-11-03, 3 K 454/21.A

3 K 454/21.AVerwaltungsgericht03.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 3 K 454/21.A — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2023-11-03

Aktenzeichen: 3 K 454/21.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:1103.3K454.21A.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 1, 3 bis 6 des Bescheides des C. für N. und G. vom 00. Januar 2021 verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Gerichtsbescheides beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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