Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-10-20, 25 K 5056/21

25 K 5056/21Verwaltungsgericht20.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 25 K 5056/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-20

Aktenzeichen: 25 K 5056/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:1020.25K5056.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Versagungsbescheides vom 14. Juni 2021 verpflichtet, der Klägerin einen Vorbescheid im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit betreffend die Art der baulichen Nutzung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, oberirdischen Stellplätzen und Garage gemäß dem Antrag vom 5. Februar 2021 auf dem Grundstück D.-straße 00 in L. (Gemarkung L., Flur G01, Flurstücke G02, G03, G04, G05 und G06) zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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