Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-10-06, 40 L 1268/23.PVL

40 L 1268/23.PVLVerwaltungsgericht06.10.2023

Regest

1. Kein Teilnahmeanspruch des Hauptpersonalrats an einer Arbeitsgruppe des Ministeriums, wenn diese Organisationsentscheidungen vorbereitet, die keine Maßnahmen der Ministerin zur Folge haben, an denen der Hauptpersonalrat zu beteiligen ist.2. Führen die Organisationsentscheidungen zu beteiligungspflichtigen Maßnahmen nachgeordneter, insb. personalführender Dienststellen, an denen die dort gebildeten Personalvertretungen zu beteiligen sind, genügt das für einen Teilnahmeanspruch des Hauptpersonalrats nicht.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 40 L 1268/23.PVL — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-10-06

Aktenzeichen: 40 L 1268/23.PVL

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:1006.40L1268.23PVL.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Fachkammer nach dem Landespersonalvertretungsgesetz

Normen: § 65 Abs. 1 S. 4 PersVG NW

Leitsätze

  1. Kein Teilnahmeanspruch des Hauptpersonalrats an einer Arbeitsgruppe des Ministeriums, wenn diese Organisationsentscheidungen vorbereitet, die keine Maßnahmen der Ministerin zur Folge haben, an denen der Hauptpersonalrat zu beteiligen ist.2. Führen die Organisationsentscheidungen zu beteiligungspflichtigen Maßnahmen nachgeordneter, insb. personalführender Dienststellen, an denen die dort gebildeten Personalvertretungen zu beteiligen sind, genügt das für einen Teilnahmeanspruch des Hauptpersonalrats nicht.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

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