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21 K 6302/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-08-30, 21 K 6302/21
21 K 6302/21Verwaltungsgericht30.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-30
Aktenzeichen: 21 K 6302/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0830.21K6302.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Das beklagte Studierendenwerk wird verurteilt, an den Kläger weitere Leistungen nach dem BAföG in Höhe von 743,02 Euro zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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