Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-08-24, 29 K 5628/21

29 K 5628/21Verwaltungsgericht24.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 K 5628/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-24

Aktenzeichen: 29 K 5628/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0824.29K5628.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Kammer

Normen: § 6 Satz1 Buchst. a IFG NRW

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Verwaltungsaktes vom 5. Mai 2021 verpflichtet, dem Kläger die Dienstanweisung mit Stand vom Zeitpunkt der Antragstellung (23. April 2021) für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW zu übermitteln.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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