Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-08-15, 2 K 8638/21

2 K 8638/21Verwaltungsgericht15.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 2 K 8638/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-15

Aktenzeichen: 2 K 8638/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0815.2K8638.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StudO-BA; § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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