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2 K 8638/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-08-15, 2 K 8638/21
2 K 8638/21Verwaltungsgericht15.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-15
Aktenzeichen: 2 K 8638/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0815.2K8638.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StudO-BA; § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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