Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-08-14, 22 K 6910/22.A

22 K 6910/22.AVerwaltungsgericht14.08.2023

Regest

In Litauen zu erwartende Aufnahmebedingungen für Dublin-Rückkehrer

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 22 K 6910/22.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-14

Aktenzeichen: 22 K 6910/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0814.22K6910.22A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Leitsätze

In Litauen zu erwartende Aufnahmebedingungen für Dublin-Rückkehrer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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