Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-08-03, 28 K 2022/22

28 K 2022/22Verwaltungsgericht03.08.2023

Regest

Zu den Anforderungen an die Befahrbarkeit einer öffentlichen Verkehrsfläche im Sinne von § 4 Abs. 1 BauO NRW.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 28 K 2022/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-03

Aktenzeichen: 28 K 2022/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0803.28K2022.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Kammer

Normen: BauO NRW § 4 Abs 1; BauO NRW § 74 Abs. 1

Leitsätze

Zu den Anforderungen an die Befahrbarkeit einer öffentlichen Verkehrsfläche im Sinne von § 4 Abs. 1 BauO NRW.

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Versagungsbescheids vom 28.02.2022 (Az.: 6.3-B-1795/21) verpflichtet, den Klägerinnen die begehrte Baugenehmigung gemäß dem Bauantrag vom 30.08.2021, zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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