Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-08-02, 13 L 404/23

13 L 404/23Verwaltungsgericht02.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 13 L 404/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-02

Aktenzeichen: 13 L 404/23

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0802.13L404.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

  • 1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 00 vom 00. August 2022 ausgeschriebene Stelle der Bereichsleitung A-Flügel im allgemeinen Vollzugsdienst bei der Justizvollzugsanstalt X. X mit Amtszulage gemäß Fn. 1 zur Besoldungsgruppe A 9 LBesO NRW mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

  • 2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis zu 13.000,- Euro festgesetzt.

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