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26 K 3547/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-07-28, 26 K 3547/21
26 K 3547/21Verwaltungsgericht28.07.2023
Sowohl der beamtenrechtliche Ausgleichsanspruch als auch der unionsrechtliche Haftungsanspruch sind auf die ab dem Folgemonat der erstmaligen Geltendmachung geleistete Zuvielarbeit begrenzt.
Entscheidungsdatum: 2023-07-28
Aktenzeichen: 26 K 3547/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0728.26K3547.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Sowohl der beamtenrechtliche Ausgleichsanspruch als auch der unionsrechtliche Haftungsanspruch sind auf die ab dem Folgemonat der erstmaligen Geltendmachung geleistete Zuvielarbeit begrenzt.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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