Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-07-28, 26 K 3547/21

26 K 3547/21Verwaltungsgericht28.07.2023

Regest

Sowohl der beamtenrechtliche Ausgleichsanspruch als auch der unionsrechtliche Haftungsanspruch sind auf die ab dem Folgemonat der erstmaligen Geltendmachung geleistete Zuvielarbeit begrenzt.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 26 K 3547/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-28

Aktenzeichen: 26 K 3547/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0728.26K3547.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Kammer

Leitsätze

Sowohl der beamtenrechtliche Ausgleichsanspruch als auch der unionsrechtliche Haftungsanspruch sind auf die ab dem Folgemonat der erstmaligen Geltendmachung geleistete Zuvielarbeit begrenzt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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