Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-07-21, 2 K 4526/22

2 K 4526/22Verwaltungsgericht21.07.2023

Regest

Die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit darf nicht auf einer Verwendungsabfrage beruhen, die einen längeren Zeitraum zurückliegt.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 2 K 4526/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-21

Aktenzeichen: 2 K 4526/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0721.2K4526.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 26 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG

Leitsätze

Die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit darf nicht auf einer Verwendungsabfrage beruhen, die einen längeren Zeitraum zurückliegt.

Tenor

Der Bescheid der Kreispolizeibehörde L. vom 00. Mai 2022 wird aufgehoben.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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