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35 K 1148/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-07-17, 35 K 1148/22
35 K 1148/22Verwaltungsgericht17.07.2023
Kürzung der Dienstbezüge einer Justizvollzugsbediensteten wegen Verstößen gegen die Meldepflicht und das Distanzgebot
Entscheidungsdatum: 2023-07-17
Aktenzeichen: 35 K 1148/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0717.35K1148.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Landesdisziplinarkammer
Normen: § 35 Abs. 1 BeamtStG, Nr. 2 DSVollz, Nr. 9 DSVollz
Kürzung der Dienstbezüge einer Justizvollzugsbediensteten wegen Verstößen gegen die Meldepflicht und das Distanzgebot
Die Dienstbezüge der Beklagten werden für die Dauer von 9 Monaten um 1/10 gekürzt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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