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29 K 100/23.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-06-27, 29 K 100/23.A
29 K 100/23.AVerwaltungsgericht27.06.2023
Wird durch die von einem Auftraggeber an seinen Prozessbevollmächtigten geleistete Zahlung die Wahlanwaltsvergütung überschritten, so findet hinsichtlich des diese Vergütung überschreitenden Teils der Zahlung eine Anrechnung auf die PKH-Vergütung statt.
Entscheidungsdatum: 2023-06-27
Aktenzeichen: 29 K 100/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0627.29K100.23A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Kammer
Normen: § 47 RVG, § 56 RVG, § 58 RVG
Wird durch die von einem Auftraggeber an seinen Prozessbevollmächtigten geleistete Zahlung die Wahlanwaltsvergütung überschritten, so findet hinsichtlich des diese Vergütung überschreitenden Teils der Zahlung eine Anrechnung auf die PKH-Vergütung statt.
Die Erinnerung der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 14. März 2023 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens, für das Gerichtsgebühren nicht erhoben werden, trägt der Kläger.
Der Wert des Erinnerungsverfahrens wird auf 122,65 EUR festgesetzt.
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