Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-06-26, 20 L 1147/23

20 L 1147/23Verwaltungsgericht26.06.2023

Regest

Einzelfall einer auf sachwidrigen Erwägungen beruhenden Nichtaufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 20 L 1147/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-26

Aktenzeichen: 20 L 1147/23

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0626.20L1147.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Kammer

Normen: § 123 VwGO; Art. 33 Abs. 2 GG; § 36 GVG; §§ 31 - 35 GVG

Leitsätze

Einzelfall einer auf sachwidrigen Erwägungen beruhenden Nichtaufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, dem Amtsgericht L. eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amts-/Landgericht L. für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 vorzulegen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin vom 00. Januar 2023 um das Amt einer solchen Schöffin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut nach Maßgabe des § 36 Gerichtsverfassungsgesetz entschieden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

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