Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-06-21, 6 L 1260/22

6 L 1260/22Verwaltungsgericht21.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 L 1260/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-21

Aktenzeichen: 6 L 1260/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0621.6L1260.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der am 1. Juni 2022 erhobenen Klage des Antragstellers (6 K 4099/22) gegen die verkehrsrechtliche Anordnung der Beklagten vom 14. April 1986 zur Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch Zeichen 274 der StVO auf dem I.-straße in R. im Kurvenbereich zwischen der X.-straße und dem Kreisverkehr beim I.-straße 00 wird angeordnet.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Vollziehung der in der Hauptsache angefochtenen verkehrsrechtlichen Anordnung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses aufzuheben und die aufgestellten Verkehrszeichen nebst die Zahl 30 zeigenden Piktogrammen vorläufig zu entfernen bzw. unwirksam zu machen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.

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