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22 K 2378/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-06-15, 22 K 2378/21
22 K 2378/21Verwaltungsgericht15.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-15
Aktenzeichen: 22 K 2378/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0615.22K2378.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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