Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-06-13, 26 K 2209/20

26 K 2209/20Verwaltungsgericht13.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 26 K 2209/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-13

Aktenzeichen: 26 K 2209/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0613.26K2209.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen vom 7. September 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1. April 2020 wird aufgehoben.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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