Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-06-05, 38 K 1330/22

38 K 1330/22Verwaltungsgericht05.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 38 K 1330/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-05

Aktenzeichen: 38 K 1330/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0605.38K1330.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Bundesdisziplinarkammer

Tenor

Der Beklagte wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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