Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-05-25, 14 L 1081/23

14 L 1081/23Verwaltungsgericht25.05.2023

Regest

Wenn Anhaltspunkte für das Bestehen einer psychiatrischen Erkrankung und einer Betreuung vorliegen, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Betreuungsakte anfordern und die daraus gewonnenen Erkenntnisse im Fahrerlaubnisverfahren verwerten (hier: Vorliegen einer paranoiden Schizophrenie). Das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung muss in diesem Fall hinter dem Schutz von Leben und Gesundheit dritter Verkehrsteilnehmer zurücktreten.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 L 1081/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-25

Aktenzeichen: 14 L 1081/23

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0525.14L1081.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 3 Abs. 1 StVG, §§11, 46 FeV

Leitsätze

Wenn Anhaltspunkte für das Bestehen einer psychiatrischen Erkrankung und einer Betreuung vorliegen, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Betreuungsakte anfordern und die daraus gewonnenen Erkenntnisse im Fahrerlaubnisverfahren verwerten (hier: Vorliegen einer paranoiden Schizophrenie). Das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung muss in diesem Fall hinter dem Schutz von Leben und Gesundheit dritter Verkehrsteilnehmer zurücktreten.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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