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11 K 1316/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-05-23, 11 K 1316/21
11 K 1316/21Verwaltungsgericht23.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-23
Aktenzeichen: 11 K 1316/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0523.11K1316.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: BauO NRW § 12 Abs 1, BauO NRW § 58 Abs 2
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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