Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-05-11, 11 K 4974/20

11 K 4974/20Verwaltungsgericht11.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 11 K 4974/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-11

Aktenzeichen: 11 K 4974/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0511.11K4974.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 55 % und die Beklagte zu 45 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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