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5 K 1362/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-05-08, 5 K 1362/23
5 K 1362/23Verwaltungsgericht08.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-08
Aktenzeichen: 5 K 1362/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0508.5K1362.23.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 5. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 00. Februar 2023 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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