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28 K 3702/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-04-27, 28 K 3702/22
28 K 3702/22Verwaltungsgericht27.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-27
Aktenzeichen: 28 K 3702/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0427.28K3702.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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