Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-04-04, 18 L 2518/22

18 L 2518/22Verwaltungsgericht04.04.2023

Regest

Fehlende Gleichwertigkeit eines in Österreich erworbenen neuseeländischen Waldorf-Abschlusses NZCSE mit der deutschen Allgemeinen Hochschulreife

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 2518/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-04

Aktenzeichen: 18 L 2518/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0404.18L2518.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: GlVO § 7; Lissabon-Konvention Art. IV.1

Leitsätze

Fehlende Gleichwertigkeit eines in Österreich erworbenen neuseeländischen Waldorf-Abschlusses NZCSE mit der deutschen Allgemeinen Hochschulreife

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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